Deutsch-israelische Kooperation in den Forschungsbereichen Zivile Sicherheit und IT-Sicherheit

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 23. August 2018 die Förderrichtlinie „Deutsch-israelische Kooperation in den Forschungsbereichen Zivile Sicherheit und IT-Sicherheit“ veröffentlicht.

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Das BMBF und die National Technological Innovation Authority of the State of Israel (NATI), vertreten durch das Israel-Europe R&I Directorate (ISERD), beabsichtigen mit der bilateralen Fördermaßnahme, die Kooperation zwischen deutschen und israelischen Unternehmen, Forschungspartnern und Anwendern in den Forschungsbereichen „Zivile Sicherheit“ und „IT-Sicherheit“ zu stärken. Antragsteller können FuE-Zuwendungen vom BMBF bzw. ISERD entsprechend den geltenden nationalen Förderverfahren und -bestimmungen erhalten.

Gefördert werden bilaterale Projekte, die innovative Lösungen für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung und Wirtschaft, unter anderem gegen Bedrohungen durch Terrorismus, Cyber-Angriffe, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen und technisches Versagen, anstreben. Die Projektvorschläge müssen ausschließlich auf zivile Anwendungsszenarien abzielen und Beiträge zu mindestens einem der folgenden Themenfelder leisten:

  1. Methoden und Techniken für die frühzeitige und effiziente Identifikation und Abwehr von Cyber-Angriffen
  2. Analyse und Verbesserung der Netzwerk- und Internetsicherheit
  3. Sicherheit und Resilienz für das Internet der Dinge (IoT)
  4. Katastrophenvorsorge und –management zur Versorgungssicherstellung
  5. Prävention und Bewältigung von besonderen Gefahrenlagen
  6. Schutz von Infrastrukturen und Transportsystemen.

In den Kooperationsprojekten von deutschen und israelischen Partnern sollen Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Anwender zusammenarbeiten. Dabei ist es nicht notwendig, dass in beiden Ländern jeweils alle Arten von Partnern einbezogen sind. Erforderlich ist aber in allen Projekten die Mitarbeit mindestens eines deutschen und eines israelischen Unternehmens. Für den Themenbereich Zivile Sicherheit (d - f) ist zudem mindestens ein deutscher Anwender einzubeziehen. Die Beteiligung israelischer Anwender ist erwünscht, aber nicht verpflichtend.

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