Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit der Fördermaßnahme "KMU-Innovationsoffensive IKT" das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken.
Außerdem wird die Forschungsförderung im Rahmen des IKT-Fachprogramms insbesondere für solche KMU attraktiver gestaltet, die zum ersten Mal einen Antrag auf Forschungsförderung stellen.
Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut.
Ob in Wirtschaft und Industrie 4.0, in kritischen Infrastrukturen oder im Spannungsfeld zwischen Kommunikation und Privatsphäre: Hochkomplexe Kommunikationsnetze und IT-Systeme sind ein wichtiges Fundament der digitalen Gesellschaft.
Leistungsfähige, zuverlässige und hochverfügbare Kommunikationssysteme mit kurzen Reaktionszeiten ermöglichen eine allgegenwärtige IKT.
Doch Angriffe auf IKT-Systeme oder das Mitlesen, Ändern oder Missbrauchen persönlicher Daten durch Unbefugte können unerwünschte Begleiterscheinungen sein.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch im Technologiebereiche Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS) haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Bei datengetriebenen Ansätzen ist eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als wesentliche Voraussetzung anzusehen.
Der Bereich KIS adressiert im Rahmen der grundsätzlich themenoffenen Bekanntmachung insbesondere folgende Themen bzw. Forschungsfragen, die als beispielhaft zu verstehen sind: