Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie

Um die Privatheit jedes Menschen und die demokratische Gesellschaft zu stärken, brauchen wir Forschung und Innovation in der IT-Sicherheit. Digitale Technologien sind potenziell eine Bedrohung für die informationelle Selbststimmung. Mit der Plattform Privatheit beabsichtigt das BMBF u. a. Ansätze aufzuzeigen, die die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren.

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Förderziel 

Um die Privatheit jedes einzelnen Menschen ebenso wie unsere demokratische Gesellschaft als Ganzes zu stärken, brauchen wir Forschung und Innovation in der IT-Sicherheit. Denn digitale Technologien bieten viele Möglichkeiten der Kontrolle und Überwachung – und sind damit potenziell eine Bedrohung für die informationelle Selbststimmung von uns Menschen. IT-Sicherheit kann durch Ansätze wie „Privacy by Design“ und „Security by Design“ sowie „Privacy by Default“ und „Security by Default“ Menschen Kontrolle, Selbstbestimmung und Souveränität über ihre Daten ermöglichen – gerade auch in einer immer stärker digital ver-netzten Welt. Als ein Instrument der Umsetzung etabliert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) derzeit die Plattform Privatheit. Mittels dieser Plattform beabsichtigt das BMBF, durch Digitalisierung getriebene, aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen zu analysieren und zu verstehen, um – insbesondere im Hinblick auf die Privatheit und sichere Datennutzung – alternative Entwicklungsansätze aufzuzeigen, die europäische Werte und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren.

Zuwendungszweck

Zweck der Zuwendung ist es, in meist dreijährigen Vorhaben aktuelle Entwicklungen mit Bezügen zum Datenschutz und zur Privatheit im Hinblick auf den Einfluss auf die Lebensrealitäten von Bürgerinnen und Bürgern wissenschaftlich zu untersuchen, um den Diskurs über damit verbundene Chancen und Herausforderungen sachlich zu unterstützen. Bürgerinnen und Bürgern soll eine informierte Auseinandersetzung mit den Gefahren der Digitalisierung für ihre Privatheit und Selbstbestimmtheit ermöglicht werden. Zweck ist es auch, innovative Alternativlösungskonzepte und tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln, um den europäischen Weg im Datenschutz weiter voranzutreiben und eine sichere Datennutzung für unterschiedliche Interessengruppen zu ermöglichen. Dies soll die deutsche Führungsrolle im Bereich tragfähiger, datenschutzfreundlicher Technologien und Geschäftsmodelle weiter ausbauen und die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken sowie Wohlstand und Lebensqualität sichern. Dabei ist eine dem Vorhaben angemessene Methodik zu verwenden; die im Projekt erzielten Ergebnisse sind geeignet zu evaluieren, zu bewerten und für die weitere Verwertung vorzubereiten. Wo dies angemessen ist, sollen Themen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung in den Vorhaben berücksichtigt werden. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben mit Bezug zu den oben genannten Zielen gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen (vgl. Kapitel 5.1 im Forschungsrahmenprogramm „Digital. Sicher. Souverän.“).

Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen:

  • Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen;
  • Datenschutz technisch umsetzen;
  • Privatsphäreschonende Geschäftsmodelle entwickeln;
  • Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („Privacy by Design“);
  • Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen;
  • Risikoabschätzungen vornehmen.

Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten:

  • Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln;
  • Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“);
  • Individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.

Relevante rechtliche Aspekte und einschlägige Rechtsnormen des Forschungsgegenstandes, unter anderem Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Telekommunikation Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDMG), Digital Services Act (DSA), Gesetz über digitale Märkte (DMA), Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), Europäische Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (ePrivacy-VO), sind im Rahmen der Projekte jeweils angemessen zu berücksichtigen. Entsprechende Expertise muss im Vorhaben vorhanden sein oder es muss eine rechtliche Begutachtung vorgesehen werden.

Querschnittsthemen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung sollten, soweit möglich und erforderlich, in den Vorhaben berücksichtigt werden.