StartUpConnect

Die Initiative für Start-ups im Bereich moderner und zukünftiger Kommunikationstechnologien

Deutsche Forschungseinrichtungen im Bereich zukünftiger Kommunikationssysteme haben sich eine herausragende internationale Reputation erarbeitet. Im Rahmen exzellenter Forschungsarbeiten entstehen wichtige und innovative Forschungsergebnisse mit einem hohem Potenzial für Ausgründungen aus dem Forschungsbetrieb.

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© Adobe Stock / whyframeshot

Förderziel

Ziel der Fördermaßnahme ist die Schaffung eines leistungsstarken Gründungs- und Innovationsökosystems und die Minderung von einseitigen Abhängigkeiten im Bereich moderner und zukünftiger Kommunikationstechnologien. Die Fördermaßnahme stärkt strukturiert und flexibel den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Anwendung durch technische Innovationen, gezielte fachliche Beratung und wissenschaftlich-technische Unterstützung. Die Maßnahme erweitert die Gründungsinfrastruktur mit entsprechenden Unterstützungs- und Förderangeboten und schafft damit regionale sowie überregionale Innovationsökosysteme. Damit leistet die Förderrichtlinie einen wichtigen Beitrag für mehr Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich zukünftiger Kommunikationssysteme. Flächendeckende Start-up-, Gründungs- und Innovationsförderung für den Schwerpunkt zukünftige Kommunikationssysteme wird durch adäquate Förder- und Unternehmensberatung ermöglicht und der dazu notwendige Prozess stark vereinfacht. Jungen Unternehmen und Gründungsinteressierten wird so die Möglichkeit gegeben, innovative Ideen gezielt weiterzuentwickeln und an einem strukturierten Aufbauprozess teilzunehmen.

Die vorliegende Fördermaßnahme des BMBF gliedert sich in zwei Förderphasen. Im Rahmen einer ersten Förderphase wird Gründungsinteressierten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit gegeben, einen technologischen „proof of principle“ zu erstellen. Komplementär zu den technologischen Grundlagen, die vor der Gründung in der ersten Förderphase erforscht und entwickelt werden, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des Start-ups beispielsweise mit Hilfe der EXIST-Förderung erarbeitet werden. Für bereits gegründete Start-ups und junge Unternehmen bietet eine zweite Förderphase die Möglichkeit, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten durchzuführen, die eine rasche Markteinführung von Forschungsergebnissen als Produkt oder Dienstleistung begünstigen.

Die Ziele dieser Richtlinie sind anhand der folgenden Indikatoren bemessen:

  • die Anzahl von Firmengründungen im Bereich zukünftige Kommunikationssysteme,
  • die Anzahl von Produktinnovationen, in denen neuartige Kommunikationstechnologien eingesetzt werden,
  • die Erhöhung der Produktvielfalt beziehungsweise Herstellerdiversität für Netzausrüstung („Made in Germany“ oder in Europa gefertigt),
  • die Steigerung des Anteils von in Deutschland und Europa hergestellten Netzkomponenten und Schaffung von Anreizen, Netzkomponenten in Deutschland zu fertigen,
  • der Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich zukünftige Kommunikationssysteme sowie
  • die Anzahl von neuen Patenten.

Insgesamt soll mit den Ergebnissen ein wesentlicher Beitrag zur technologischen Souveränität und Wettbewerbs­fähigkeit Deutschlands und Europas im Bereich zukünftiger Kommunikationssysteme geleistet werden.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie werden Forschungseinzelvorhaben und in Ausnahmefällen auch Verbundvorhaben gefördert, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen sollen. Gründungsinteressierte sollen damit unterstützt werden, erfolgreiche Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umzusetzen. Junge und innovative Start-ups sollen in der besonders schwierigen Startphase unterstützt werden, um die Forschungsergebnisse weiter auszuarbeiten und geeignete Strategien für deren Transfer in die Wirtschaft zu erarbeiten. Im Fokus sollen dabei die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien stehen. Damit sollen die technische Machbarkeit und Umsetzbarkeit mit einer begleitenden Diskussion mit möglichen Anwendern gezeigt werden.

Förderinteressenten müssen sich einer der beiden Phasen „Phase 1 – Entwicklungsphase“ oder „Phase 2 – Umsetzungsphase“ zuordnen. Die besonderen Herausforderungen sowie angepasste Lösungsstrategien sind in den betrachteten Anwendungsfeldern nachvollziehbar herauszuarbeiten.Die Einreichung der Projektskizzen kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Das Auswahlverfahren erfolgt in einem vierteljährlichen Turnus und berücksichtigt die bis zum Stichtag 31. März, 30. Juni, 30. September beziehungsweise 31. Dezember eingereichten Projektskizzen.

Phase 1 – Entwicklungsphase

Ziel der ersten Förderphase, der Entwicklungsphase, ist es, die technische Umsetzbarkeit einer Gründungsidee darzustellen („proof of principle“). Die Phase 1 – Entwicklungsphase richtet sich an Gründungsinteressierte, die hauptsächlich noch in den Räumlichkeiten der Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätig sind, mit der Absicht, eine Firmengründung vorzubereiten. Der wissenschaftliche und wirtschaftliche Prozess des Projekts dient der strukturierten Vorbereitung einer erfolgreichen Unternehmensgründung nach der Projektlaufzeit. Die Unternehmensgründung kann zum Beispiel im Rahmen einer EXIST-Förderung erfolgen.

Phase 2 – Umsetzungsphase

In der zweiten Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten im Vordergrund, die eine rasche Markteinführung von Forschungsergebnissen als Produkt oder Dienstleistung nach Projektende begünstigen. Diese Umsetzungsphase richtet sich an Förderinteressierte, die bereits eine erfolgreiche Unternehmensgründung durchgeführt haben. Durch Erhöhung des technologischen Reifegrades und Einbeziehung von Anwendergruppen sowie durch Nutzung geeigneter Kommunikationsstrategien soll im Rahmen des Projekts die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Gründungsidee vorbereitet werden.